Hallo ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Mal sehen. Nach meiner Scheidung habe ich Rentenpunkte vom Rentenkonto meiner Exfrau gutgeschrieben bekommen. Wieviel Euro das sind weiß ich im Moment nicht. Da ich ja ein Beamter in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bin, 56 Jahre alt, zieht nunmehr das Dienstleistungszentrum für Schleswig -Holstein mir diesen Betrag von meiner Mindestversorgungssumme (21 Jahre Dienst) ab. Weiß jemand ob das so sein darf? Mfg Wolfsgeheul
Hallo Wolfsgeheuel, das ist ja schade, dass die Rentenpunkte so untergehen. Da wäre es natürlich gut gewesen, das vor der Scheidung mal durchrechnen zu lassen und vielleicht eine andere Lösung zu finden. Nicht in allen Fällen ist der Versorgungsausgleich sinnvoll - und man darf wohl auch davon abweichen, zum Beispiel indem man stattdessen eine gewisse Summe zahlt bzw. erhält. (War bei mir so, weil eine Betriebsrente so minimal war, dass der Ausgleich nicht lohnte. Dafür gab es eine vierstellige Einmalzahlung.)
Deine aktuellen Fragen kannst du dir vielleicht in einem (kostenlosen) Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung oder deinem Versorgungsträger beantworten lassen. Vielleicht profitierst du bei Erreichen des regulären Rentenalters doch noch von den Punkten. Ein Rentenpunkt ist übrigens ungefähr 30 Euro Monatsrente wert.
Rentenpunkte können sich bei verbeamteten Personen nur auf den Zeitraum beziehen, wo sie noch nicht verbeamtet waren. Denn Beamte erhalten keine Rente, sondern eine Pension und das ist schon ein Unterschied. Als mein Vater sich von meiner Mutter scheiden ließ, ging es bzgl. des Rentenausgleichs nur um einen sehr geringen Betrag, weil mein Vater dann im Zuge seiner Laufbahn (am Schluss A 16) schnell verbeamtet wurde. Die Rentenpunkte, die meine Mutter dann aus der Rentenversicherung erhielt, waren also sehr gering. Allerdings erhielt sie aufgrund der langen Ehezeit (30 Jahre) einen hohen Versorgungsausgleich was die Pension anging. Das wäre hier vermutlich vordergründig zu prüfen.
Moin in die Runde Moin projekti das trifft leider so nicht ganz bei mir zu, was du geantwortet hast , folgendes: Ich habe seit beginn meiner Lehre mit 16 Jahren bis zu meinen 24 Geburtstag in der freien Wirtschaft gearbeitet. Dann wurde ich Beamter. Bis zu meinem 21 Geburtstag und dann gleich danach Beamter geworden, dann hätte ich mir die bis dahin erarbeiteten Rentenpunkte ausbezahlen lassen können. Da ich aber erst 3 Jahre später es geworden bin, steht mir bei Pensionierung eine Rente in Höhe von ca. 120,- Euro monatlich zu. Ich bekomme ja Jährlich einen bescheid der Rentenkasse, wieviel Rente mir voraussichtlich ( Erhöhungen/ Prognosen) zu stehen werden. mfg Wolfsgeheul